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Das Kind ist in den Brunnen gefallen!
- Die überfällige Neudefinition des deutschen Rundfunkmodells.

Hier hat sich 'was verändert

    "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Art. 5. (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Die studentischen APO-Gruppen und die daraus resultierende '68er Bewegung begann das bisherige gesellschaftliche System offen in Frage zu Stellen. Da es zu dieser Zeit in Deutschland noch keinen Privatfunk gab, galt die Kritik dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In den siebziger Jahren durchbrachen dann einige Gruppen aus der Öko-, Studenten- und Gewerkschaftsbewegung mit primitivst ausgestatteten Piratensendern, das bisherige Länder- und Staatsmonopol des Hörfunks. Ihre Bestrebungen waren über ein freies und unabhängiges Sprachrohr und über einen direkten Zugang zur Öffentlichkeit zu verfügen.
"Die anfängliche polizeiliche und gerichtliche Verfolgung der ´Piraten´ löste parlamentarische Debatten aus und führte schließlich in mehreren europäischen Ländern zum Ende der staatlichen Alleinherrschaft im Äther...".
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Auch in der BRD wurde damit eine Veränderung der bisherigen Medienlandschaft herbeigeführt. Neben den ersten Freie Radios, die nun legal senden konnten, ist in diesem Zusammenhang auch die Grundlage des privat-finanzierten Rundfunks geschaffen worden.
Folgende Kategorien können seit dem im Rundfunk unterschieden werden (die wahren drei Säulen):

  1. "Der staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Rundfunk, der unmittelbar aus den dafür erhobenen  Gebühren und oft auch aus Werbeeinnahmen finanziert wird.
  2. Die kommerziellen Sender, die einzig und allein der Logik des freien Marktes und des Geldes folgen...
  3. Die nichtkommerziellen Stationen - von Vereinen, Bürgerinitiativen, Studentengruppen etc. betriebenen Gemeinschaftsradios..."(5)

Gerade jene dritte Säule ist in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Möglichkeit der unabhängigen Meinungsäußerung. Die Hörer werden hierbei nicht als Konsumenten betrachtet, sondern als aktive Mitgestalter und damit mündige Bürger.

Zu den ersten dieser Freien Radios zählten beispielsweise Radio Dreyeckland (Freiburg), Radio Zebra (Bremen) und Radio Querfunk (Hamburg). Eine gewisse Vorreiterrolle besaß Radio Dreyeckland im Länderdreieck Deutschland-Frankreich-Schweiz, daß sich aus der Antiatomkraftbewegung heraus und dem Bürgerbegehren gegen das damalige KKW Fesselsheim (Elsaß) bildete und bereits ab Sommer 1977 erste Sendeversuche startete. So wurden in Freiburg während einer Tagung der Freien Radios aus dem gesamten Bundesgebiet folgende Thesen eines "freien Rundfunks" entworfen:

  • Wir fordern, daß alle Personen und Gruppen die Möglichkeit haben, über Probleme und Auseinandersetzungen, die sie betreffen, Sendungen in Freien Radios zu machen und auszustrahlen. Dies soll ohne Ermächtigung, Kontrolle oder Zensur durch Staat, Parteien, Verbände oder Kommerz geschehen. Vorrang haben dabei solche Personen und Gruppen, die normalerweise in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen.
  • Freie Radios sind kein Privateigentum, sondern unterliegen der Verfügung aller aktiven HörerInnen, wodurch eine direkte gesellschaftliche Kontrolle gewährleistet ist. Parteien und Verbände können daher kein Freies Radio betreiben.
  • Freie Radios wenden sich gegen kommerzielle Werbung oder Parteipropaganda sowie gegen jede Art der Vermarktung von Nachrichten oder Handel mit Programmen.
  • Freie Radios haben ihren Wirkungsbereich im lokalen und regionalen Raum. Ihre Sendeleistung ist entsprechend begrenzt. Das ermöglicht die Einrichtung von vielen unabhängigen lokalen und regionalen Sendern mit direktem Zugriff durch die HörerInnen.
  • Die Freien Radios erarbeiten die technischen und organisatorischen Regeln ihrer störungsfreien Zusammenarbeit selbst einschließlich der Verteilung von Frequenzen, Sendeleistungen und Sendezeiten.
  • Die Freien Radios könne aufzeigen, was im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon alles durch Anpassung an Staat, Parteien und Kommerzialisierung abgeschnitten worden ist. Insoweit können Freie Radios die MitarbeiterInnen in den Anstalten unterstützen, die sich den aufrechten Gang bewahrt haben.
  • Wir warten nicht darauf, daß irgend jemand unsere Wünsche erfüllt, wir haben schon mal angefangen.          
                                                                                                             Freiburg im Herbst 1981
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Seither hat sich eine sehr bunte, freie und nichtkommerzielle Medienlandschaft entwickelt. Da jedes Bundesland die eigene Mediengesetzgebung unabhängig reguliert, konnten sich somit sehr unterschiedliche Formen und herausbilden. Im einzelnen können vier dieser neuen rundfunkrechtlichen Organisationsformen unterschieden werden:

1.  Offene Kanäle (OK)
Die Fernseh- und Radiostudios stehen allen Bürgern offen und es besteht ein völlig freier Zugang zum Medium. Produziert und gesendet wird in Eigenverantwortung des Redakteurs, nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Eine Ausstrahlung erfolgt häufig nach der Eintragung in eine Warteliste. Die Träger dieser, durch Eigenverwaltung organisierten Kanäle, sind die einzelnen Landesmedienanstalten. Jedoch sind die Rahmenbedigungen in jedem Bundesland differenziert geregelt.

2.  Nichtkommerzielle Lokalradios
Ein wesentlicher Unterschied zu den OK's besteht nicht nur im rechtlichen Status, auch die publizistische Funktion der nichtkommerziellen Radios ist eine Andere. Der Zugang zum Medium ist etwas begrenzter, da meist ein Verein Sendepläne festlegt und somit die Sendezeit verwaltet. Die Finanzierung erfolgt nur zu einem Teil durch die Landesmedienanstalten, notwendig sind ebenfalls Eigenmittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.). Während die OK's oft eigene Frequenzen haben, senden die nichtkommerziellen Lokalradios häufig als Fensterprogramme.

3.  Aus- und Fortbildungskanäle
Die primäre Funktion dieser Sender besteht in der Qualifizierung von journalistischem Nachwuchs und medieninteressierten Laien. Die Kanäle fördern somit einerseits die Vermittlung einer Medienkompetenz und andererseits kann jugendlichem Nachwuchs eine neue berufliche Perspektive eröffnet werden. Finanziert werden diese Projekte bisher ausschließlich von den Landesmedienanstalten, ihre Organisation ist jedoch rechtlich selbständig (Sachsen: SAEK, Bayern: AFK).

4.  Uni-Radios
Diese Art des medialen Zugangs, eingegliedert das universitäre Leben, wird von der Seite der deutschen Bildungspolitik stark befürwortet. Besteht doch hierin ein optimales, zusätzliches Bildungsinstrument in umfassenden Bereichen, wie Wissenschaft, Politik, Kunst und Musik. Das Programm der Radios beinhaltet zu einem bestimmten Teil das Campus-Leben. Meist regelt ein Verein, ähnlich wie bei den nichtkommerziellen Lokalradios die Sendeabwicklung. Die Finanzierungsmodelle sind sehr unterschiedlich. Mittel werden aus verschiedenen Töpfen genutzt (Medienanstalten, Uni, Spenden etc.).

Doch leider hat die medienrechtliche Politik in einigen deutschen Bundesländern noch kein zufriedenstellendes Konzept für nichtkommerzielle Rundfunkanbieter fest ihren Gesetzgebungen verankert. Vielerorts scheint das Verständnis zu fehlen, daß sich gerade die wirtschaftliche Lage dieser freien Anbieter als besonders schwierig erweist. Wegen des nicht-kommerziellen Anliegens stehen einerseits keine Werbeeinnahmen zur Verfügung, andererseits fehlen oft die öffentlichen Fördermittel oder werden nur unzureichend gewährt. Daher ist das Ziel aller freien Medienabieter eindeutige, gesetzliche Grundlagen ihrer Existenz einzufordern.

Inhalt:

1. So weit ist alles klar

2. Hier hat sich 'was verändert

3. Wer mitmacht, begreift

4.  Literaturnachweis

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